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Der mädchennotdienst
ist auch eine Anlaufstelle
für Familienangehörige und professionelle HelferInnen.
Wir
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beraten Sie telefonisch
oder persönlich rund um die Uhr, auch anonym.
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vermitteln weiter.
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helfen bei der Abklärung eine
Krisensituation richtig einzuschätzen.
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vermitteln Ihnen Informationen über
geeignete Hilfsangebote.
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bieten Ihnen ein eng geknüpftes
Netz von KooperationspartnerInnen.
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führen in Abstimmung mit den Mädchen Vermittlungsgespräche.
Sie können von uns Unterstützung
erwarten, wenn Sie im Zusammenhang
mit einer vermeintlichen oder realen Notlage eines Mädchens
oder einer
jungen Frau nicht mehr weiter wissen.
Wenn keine schnelle Klärung möglich
ist, können die Mädchen vorübergehend
in unserem Unterbringungsbereich aufgenommen werden, bis
mit dem
zuständigen Jugendamt eine Lösung gefunden wurde.
Die
Arbeit des MND und seine Zielgruppe:
Der MND ist eine mädchenspezifische Kriseninterventionseinrichtung
mit
6 Plätzen. Hier sind ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen
tätig.
Unser Angebot richtet sich an alle jugendlichen Mädchen
in Not- und Krisensituationen
im Alter von 12-21 Jahren, die hilfebedürftig geworden
sind und auch an ratsuchende
Personen ihres sozialen Umfeldes. Wir bieten rund um die
Uhr telefonische
und/oder ambulante Beratung, sowie die sofortige vorläufige
stationäre Unterbringung.
Wir beraten und betreuen:
jugendliche Frauen, die sexueller Gewalt
ausgesetzt sind oder waren,
junge Migrantinnen der ersten oder
zweiten Generation,
schwangere jugendliche Frauen,
Mädchen und junge Frauen aus Multiproblemfamilien,
in denen psychische
und physische Misshandlung mit einer generellen Kindervernachlässigung
und anderem einhergingen.
Die Aufnahme im MND erfolgt grundsätzlich
freiwillig. Der MND ist ein gewalt- und
drogenfreier Zufluchtsort und Schutzraum. Daher ist eine
Aufnahme akut gewalttätiger
oder akut drogensüchtiger jugendlicher Frauen nicht möglich.
In diesen Fällen sorgen wir
jedoch für eine anderweitige bedarfsgerechte Hilfe.
Im MND können zudem Mädchen Aufnahme finden, die der Einrichtung
beispielsweise
nach Straftaten oder aufgrund von Vermisstmeldungen polizeilich
zugeführt worden sind.
Da wir uns als eine offene Schutzeinrichtung verstehen,
ist Aufnahmevoraussetzung
für einen stationären Verbleib im MND auch in diesen Fällen
die Einwilligung des
betreffenden Mädchens zu einer Unterbringung.
Der MND gliedert
sich in zwei Einrichtungen:
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